1. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
a. | Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung, sofern kein abweichendes Datum vereinbart wurde. |
b. | Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die vereinbarte Grundlaufzeit. |
c. | Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. |
2. Kündigung der Mitgliedschaft
a. | Während der Grundlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig (siehe Ziffer 13). |
b. | Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. |
c. | Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung. |
d. | Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei Good Vibration maßgeblich. |
3. Höhe der Beiträge
a. | Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ist in der Nutzungsvereinbarung vereinbart. |
b. | Im Falle von Barzahlung wird pro Bearbeitungsvorgang eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 erhoben. |
c. | Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) berechtigt Good Vibration ab dem Zeitpunkt der Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge. |
4. Fälligkeiten
a. | Beitrag |
Der monatliche Beitrag ist jeweils zum 1. oder 15. des Monats im Voraus fällig und wird von dem umseitig genannten Konto grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. | |
b. | Startpaket |
Das Startpaket ist eine einmalige Gebühr. Sie wird bei Abschluss der Vereinbarung sofort fällig und je nach Abschlussdatum unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bankvorlagefristen, entweder am 1. oder am 15. des Monats bzw. dem darauffolgenden Bankbuchungstag grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Sie sind nicht erstattungsfähig. |
5. Rücklastschriften
Im Falle eines vom Mitglied verschuldeten, nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs entstehen dem Mitglied Bank- und Bearbeitungsgebühren pro entstandener Rücklastschrift. Diese werden je nach Datum der Rücklastschrift unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bankvorlagefristen entweder am 1. oder am 15. des Monats bzw. dem darauffolgenden Bankbuchungstag grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
6. Angebotsumfang
a. | Diese Vereinbarung berechtigt das Mitglied während der regulären Öffnungszeiten die jeweils die enthaltende Leistungen zu nutzen. Diese sind der Art der Mitgliedschaft zu entnehmen und dort definiert. Hier sind die einzelnen Leistungen aufgelistet. |
b. | Stets enthaltene grundsätzliche Leistungsbestandteile sind die Nutzung der freistehenden Cardiogeräte und eine Getränke Flaterate. |
c. | Das einmalige Startpaket beinhaltet: Profilerfassung/ -verwaltung und die Anamnese. Das einmalige Paket beinhaltet auch ganzheitliche, professionelle Grundbetreuung und Trainingssteuerung, individuelle Körperanalysen und laufende, bedarfsgerechte Trainingsanpassungen. |
d. | Für Reparaturen und Renovierungen behält sich Good Vibration das Recht vor, Teilbereiche für einen angemessenen Zeitraum zu sperren, ohne dass dem Mitglied hieraus ein Minderungsrecht entsteht. |
7. Verhinderung und Ausfall
Bei Verhinderung des Mitglieds muss spätestens 12 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden. Andernfalls wird die gebuchte Trainingseinheit, der gebuchte Termin voll abgerechnet.
Dies gilt auch für Inhaber von 10er Karten. Zu kurzfristig abgesagte oder nicht abgesagte Termine werden abgerechnet.
8. Pflichten des Mitglieds
Jede Änderung dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Daten des Mitglieds (z.B. Änderung der Adresse, der Bankverbindung, etc.) ist Good Vibration umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Verwaltungsgebühren und Mehraufwand, die mangels korrekter Daten (z.B. durch eine fehlerhafte Abbuchung) entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
9. Nutzungsbedingungen
a. | Das Mitglied ist verpflichtet, sich an die vertraglichen Bestimmungen Good Vibration zu halten. Den Anweisungen des Good Vibration Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. |
b. | Missachtet ein Mitglied die Hausordnung oder Anweisungen des Personals, so ist Good Vibration berechtigt, die Mitgliedschaft nach Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Davon unabhängig gilt ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren Fällen des Fehlverhaltens oder aus wichtigem Grund, wenn selbst das Abwarten einer Verhaltensänderung nach Abmahnung nicht zumutbar ist. Die Mitgliedsbeiträge für die Restlaufzeit werden in diesem Fall sofort fällig. |
10. Verzugsfolge
a. | Kommt ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, ist Good Vibration auch ohne Kündigung berechtigt, den bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig werdenden Restbeitrag geltend zu machen. Bank- und Bearbeitungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. |
b. | Good Vibration ist darüber hinaus berechtigt, ab Verzugseintritt seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich (Verzugsende) einzustellen. |
c. | Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich Good Vibration das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor. Die Mitgliedsbeiträge für die Restlaufzeit werden in diesem Fall sofort fällig. |
11. Stilllegungen
a. | Während der Stilllegung ruht die Mitgliedschaft, ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die Grundlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung. Für die Stilllegung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro erhoben. |
b. | Stilllegungen müssen schriftlich beantragt werden. Sie erfolgen nur monatsweise und können nicht rückwirkend gewährt werden. |
c. | Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung. |
d. | Außerordentliche Stilllegungen sind geregelt unter Punkt 12. |
12. Krankheit, Ausfallzeiten
Machen es dem Mitglied persönliche Umstände unmöglich, das Leistungsangebot von Good Vibration zu nutzen, entsteht hieraus grundsätzlich keine Entbindung aus den vertraglichen Verpflichtungen. Jedoch bietet Good Vibration in besonderen Fällen folgende Regelungen an:
a. | Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Sportunfähigkeit, die die Dauer von 4 Wochen übersteigt, kann die Mitgliedschaft - auch über den Zeitraum von 4 Wochen hinaus - monatsweise, jedoch nicht rückwirkend, stillgelegt werden. |
b. | Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft für bis zu 12 Monate stillgelegt werden. Ein Nachweis der Schwangerschaft ist erforderlich. |
c. | Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung. |
13. Außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft
a. | Ein Wohnortwechsel berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Good Vibration ist es überlassen dies im Einzelfall zu entscheiden. |
b. | Eine Kündigung ist ebenso möglich, falls dem Mitglied aus dauerhaften gesundheitlichen Gründen eine weitere Nutzung der Leistungen von Good Vibration nicht mehr zumutbar ist. Hierfür ist ein fachärztliches Attest oder ein Attest über eine dauerhafte Sportunfähigkeit notwendig. |
d. | Außerordentliche Kündigungen müssen in schriftlicher Form eingereicht werden und können erst bei vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen berücksichtigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei ein Monat. |
14. Übertragung der Mitgliedschaft
Die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft sind grundsätzlich nicht übertragbar. Jedoch ist mit Zustimmung von Good Vibration eine dauerhafte Übertragung der Mitgliedschaft auf Dritte möglich. Die Zustimmung zur Übertragung liegt im freien Ermessen von Good Vibration.
15. Höhere Gewalt
Wird es Good Vibration aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren.
16. Gesundheit des Mitglieds
Good Vibration empfiehlt regelmäßige ärztliche Check Ups und übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Mitglieds. Es ist von dem Kunden zu prüfen, ob die Kontra-Indikationen auf ihn zutreffen. Sollten Gesundheitsschäden auftreten, haftet das Studio nicht. Die Nutzung der Systeme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
17. Haftung
Good Vibration haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Mitglied im Rahmen der Angebotsnutzung entstehen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten durch Good Vibration. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei Unfällen haftet das Studio im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Diese Haftbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18. Wertgegenstände
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten Good Vibration wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
19. Minderjährige
Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Die Zahlung kann bei monatlicher Abbuchung nur über das Konto eines Erziehungsberechtigten erfolgen.
20. Datenschutzerklärung
Die personenbezogen Daten des Mitglieds werden von Good Vibration gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch / Widerruf, spätestens aber 12 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO).
Datenschutzerklärung: https://www.good-vibration-studio.de/index.php?id=8
21. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
22. Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Zum Abschluss, der Änderung, der Übertragung sowie der Beendigung dieser Mitgliedschaft bedarf es in jedem Fall einer schriftlichen Erklärung oder Vereinbarung zwischen dem Mitglied und Good Vibration. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Für eine mögliche Fristwahrung zählt das Datum des Zugangs bei Good Vibration, nicht des Poststempels.
Als Gerichtsstand wird Gelnhausen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Langenselbold, März 2022